Objektbeschreibung
Unausgebaute, flexible Gewerbefläche im 1. Stock Frei ab sofort - wir sind bereit den Umbau nach Wunsch des Mieters zu gestalten. Der Mietpreis richtet sich nach dem Aufwand und den Kosten der Umbaumaßnahmen. Die Anmietung einer Teilfläche ist ebenso möglich. Die Flexibilität aufgrund des aktuellen Rohbauzustandes lässt mehrere Gewerbearten zu. Unter anderem wäre ein Büro, eine Fertigungs- oder Lagerhalle (Vorrichtung für Aufzug bzw. Hebebühne vorhanden) wie auch ein Tanz- oder Fitnessstudio möglich. Mögliche Umbauten: - Grundriss veränderbar (Wände können eingezogen werden) - Bodenbelag - Lastenaufzug vom Erdgeschoss aus möglich - Gastherme vorhanden - Anschlüsse für Sanitär vorhanden - Installation sämtlicher technischer Einrichtungen auf Nachfrage
Lage
Die Gewerbeeinheit liegt direkt im Stadtgebiet Pfarrkirchen. In der direkten Umgebung befinden sich Einrichtungshäuser, Autohäuser und das Park-and-Ride Pfarrkirchen. Auch Einkaufsmöglichkeiten (Aldi, Norma), Ärzte sowie der Stadtplatz befinden sich unweit entfernt. In direkter Nähe haben Sie Anbindung an den Stadtbusverkehr.
Fragen
bitte wenden Sie sich direkt an Frau Öllinger Tel.: 08561 - 964616 oder per Mail an fahrzeuge@oellinger.fsoc.de
Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe. Die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil des Angebotes. Die abgebildeten Ausstattungsmerkmale sind je nach Ausstattungsvariante verfügbar, serienmäßig oder optional, ggf. nur als Bestandteil eines Ausstattungspaketes. Nähere Informationen und Details zur Verfügbarkeit erhalten Sie bei uns.
* Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das bisherige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt.
Bitte beachten Sie, dass für CO2-Ausstoß-basierte Steuern oder Abgaben seit dem 1. September 2018 die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
** Gemäß Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure (WLTP) ist bei voll aufgeladener Batterie eine Reichweite bis zur genannten, zertifizierten elektrischen Reichweite – je nach vorhandener Serien- und Batterie-Konfiguration – möglich. Die tatsächliche Reichweite kann aufgrund unterschiedlicher Faktoren (z. B. Wetterbedingungen, Fahrverhalten, Streckenprofil, Fahrzeugzustand, Alter und Zustand der Lithium-Ionen-Batterie) variieren.